Erfahren Sie hier mehr zu den Leistungen im Einzelnen:

  • Privates Baurecht

    Beispiele: 

    • Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen (Einzelgewerkeverträge, Generalunternehmerverträge, Pauschalpreisverträge, EP-Verträge, GMP-Verträge etc.).
    • Gestaltung und Prüfung von Vertragsbedingungen (AVB, ZVB, BVB).
    • Mitwirkung bei der Gestaltung und Prüfung von Leistungsverzeichnissen, Leistungsbeschreibungen und Baubeschreibungen.
    • Gestaltung und Prüfung einzelner Vertragsklauseln (Vertragsstrafenregelungen, Vergütungsregelungen etc.).
    • Gestaltung und Prüfung von Sicherheiten (z.B. Vertragserfüllungsbürgschaft, Bürgschaft für Mängelansprüche, Vorauszahlungsbürgschaft, § 648a BGB-Bürgschaft).
    • Vertragsverhandlungen mit Auftraggebern bzw. Auftragnehmern, Subunternehmern u.a. 
    • Beratung bei Abrechnungs- und Vergütungsfragen.
    • Beratung und Vertretung bei der Abnahme von Bauleistungen und im Umgang mit Baumängeln.
    • Beratung und Vertretung bei Haftungs- und Schadenersatzfragen.
    • Verhandlungen mit Gegnern und Versicherungen.
    • Baubegleitende Rechtsberatung bei der Konzeptionierung und Durchführung des Bauvorhabens, insbesondere der Bauausführung.
    • Beratung und Vertretung bei besonderen Themen wie etwa Bauzeitverzögerungen, „gestörter Bauablauf“.
    • Beratung und Vertretung bei baurechtlichen Streitfragen.
    • Beratung und Vertretung bei Insolvenz am Bau.
    • Prozessvertretung und Durchführung, auch von selbstständigen Beweisverfahren.
    • Begleitung und Vertretung bei sowie Durchführung von außergerichtlicher Streitbeilegung, z.B. Mediation, Schlichtung, Schiedsgutachten, Schiedsgerichtsverfahren.
  • Architekten- und Ingenieurrecht

    Beispiele:

    • Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Generalplanerverträgen. 
    • Gestaltung und Prüfung Allgemeiner Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Zahlungspläne etc.
    • Gestaltung und Prüfung einzelner Vertragsklauseln (Vertragsstrafenregelungen, Honorarregelungen etc.).
    • Vertragsverhandlungen mit Auftraggebern bzw. Auftragnehmern, Subplanern u.a.
    • Beratung hinsichtlich Honorarfragen (HOAI).
    • Vertretung bei Honorarfragen (HOAI).
    • Beratung und Vertretung bei Haftungs- und Schadenersatzfragen.
    • Verhandlungen mit Gegnern und Versicherungen.
    • Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Honorar- und Haftungsprozessen.
    • Beratung und Vertretung zu Fragen und Streitigkeiten des Urheberrechts.
    • Beratung und Vertretung zu architekten- und ingenieurrechtlichen Streitfragen (Honorar, Leistungen, Haftung, Schnittstellen etc.).
    • Beratung und Vertretung bei der Durchführung von Architekten- und Ingenieurverträgen.
    • Beratung und Vertretung zu einzelnen Kostenermittlungsarten (Kostenschätzung, Kostenberechnung u.a.), zur Kostenfortschreibung, zu Leistungspflichten etc.
    • Beratung zu den einzelnen Leistungsphasen, etwa bei baugenehmigungsrechtlichen Fragen im Rahmen der Genehmigungsplanung, bei der Ausschreibung von Bauleistungen, bei der Abnahme von Bauleistungen und zu Baumängeln.
  • Recht der Projektsteuerung

    Beispiele:

    • Gestaltung und Prüfung von Projektsteuerungsverträgen.
    • Gestaltung und Prüfung Allgemeiner Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Zahlungspläne etc.
    • Gestaltung und Prüfung einzelner Vertragsklauseln (Vertragsstrafenregelungen, Honorarregelungen etc.).
    • Vertragsverhandlungen mit Auftraggebern bzw. Auftragnehmern.
    • Beratung hinsichtlich der Honorierung von Projektsteuerungsleistungen.
    • Vertretung bei Honorarfragen.
    • Beratung und Vertretung bei Haftungs- und Schadenersatzfragen.
    • Beratung und Vertretung bei der Durchführung von Projektsteuerungsverträgen.
  • Honorarrecht

    Beispiele:

    • Beratung hinsichtlich Honorarfragen (HOAI).
    • Vertretung bei Honorarfragen (HOAI).
    • Gestaltung und Prüfung von Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Generalplanerverträgen in honorarrechtlicher Sicht. 
    • Gestaltung und Prüfung Allgemeiner Vertragsbedingungen, Leistungsbeschreibungen, Zahlungspläne etc.
    • Gestaltung und Prüfung einzelner Vertragsklauseln (Honorarregelungen, Bonus-/ Malus-Regelungen, Baukostengarantie, Baukostenobergrenze etc.).
    • Honorarverhandlungen mit Auftraggebern bzw. Auftragnehmern, Subplanern u.a.
    • Beratung und Vertretung von Architekten und Ingenieuren in Honorarprozessen.
    • Beratung und Vertretung zu einzelnen Kostenermittlungsarten (Kostenschätzung, Kostenberechnung u.a.), zur Kostenfortschreibung, zu Leistungspflichten etc.
  • Allgemeines Werkvertragsrecht

    Die Leistungen der Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg erstrecken sich nicht nur auf das Baurecht, sondern auf das allgemeine Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) und darüber hinaus auch das Kaufrecht am Bau. Dazu zählen etwa die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Handwerker-Forderungen oder Lieferantenansprüchen. 

  • Baubegleitende Rechtsberatung

    Die Leistungen der Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg orientieren sich am Lebenszyklus eines Bauwerks. Insbesondere in der Ausführungsphase sind oft auch zeitkritische Probleme rechtlich und tatsächlich zu bewältigen, um den Erfolg des Projekts zu gewährleisten. Hierbei leistet die Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg zielorientiert Hilfe.

  • Bauversicherungsrecht

    Die Leistungen der Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg erfassen auch bauversicherungsrechtliche Fragen. Dazu zählen beispielsweise die Formulierung entsprechender Klauseln im Bau- bzw. Planervertrag, die Beurteilung und Abwicklung von Schadensfällen, Verhandlungen mit Versicherungen u.v.m.

  • Urheberrecht am Bau

    Die Leistungen der Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg erfassen auch urheberrechtliche und verwertungsrechtliche Fragestellungen, sei es beim Bauen im Bestand hinsichtlich vorhandener Urheberrechte oder im Hinblick auf das weitere Schicksal urheberrechtlich geschützter Planungsinhalte.

  • Grundstücksrecht

    Die Leistungen der Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg orientieren sich am Lebenszyklus eines Bauwerks. Erwerb, Nutzbarkeit und Belastungen einer Immobilie sind im Einzelfall aus grundstücksrechtlicher Sicht abzuklären.

  • Prozessrecht

    Selbstverständlich verfügt Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Schellenberg über fundierte prozessrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen, ohne die es nicht möglich wäre, im gerichtlichen Streitfall die Interessen des Mandanten zu vertreten und durchzusetzen.

  • Prozessführung

    Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Schellenberg ist bei allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten als Prozessbevollmächtigte zugelassen. Sie vertritt nicht nur Kläger oder Beklagte, sondern auch Streithelfer. Zu den von ihr betreuten Verfahren zählen auch selbständige Beweisverfahren.

  • Prozessbegleitung

    Neben der klassischen Prozessführung und Prozessvertretung übernimmt Frau Dr. jur. Barbara Schellenberg auch die Beratung von Mandanten, deren Prozesse durch andere Rechtsanwälte geführt werden, sei es im Sinne einer „zweiten Meinung“ oder zur Unterstützung des Prozessanwalts, insbesondere wieder in baurechtlichen Zusammenhängen. 

  • Außergerichtliche Streitschlichtung

    Frau Dr. jur. Barbara Schellenberg führt Mediationen durch, vornehmlich im Bereich des Baurechts und des Wirtschaftslebens. Die zu bearbeitenden Konflikte ergeben sich aus allen Gebieten des Bau- und Architekten-/Ingenieurrechts, darüber hinaus aber auch aus wirtschaftlichen Streitigkeiten aller Art. Hierbei kann Frau Dr. jur. Barbara Schellenberg ihre langjährige Erfahrung in diesen Bereichen zum Wohle der Parteien einbringen. 

    Idealerweise wird Frau Dr. jur. Barbara Schellenberg als Mediatorin sehr zeitnah in Anspruch genommen, um die Probleme der Konfliktparteien möglichst früh und im Ansatz wirkungsvoll zu bearbeiten. Auch in einem späteren Stadium des Konflikts ist der Versuch einer Mediation häufig erfolgreich.

    Die Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg bietet in den dafür eigens eingerichteten und ausgestatteten Räumlichkeiten die Möglichkeit zur Durchführung auch großer Mediationsverfahren mit zahlreichen Beteiligten. 

  • Kommunikationstraining

    Weil erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit ebenso wie außergerichtliche Streitbeilegung nach Überzeugung der Kanzleigründerin ganz wesentlich auf „funktionierender“ Kommunikation basiert, hat sich Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Schellenberg auf diesem Gebiet in besonderer Weise fortgebildet und setzt ihre Fähigkeiten erfolgreich zu Gunsten ihrer Mandanten ein.

    Daraus ist die Idee entstanden, im Rahmen der Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg auch Aus- und Fortbildungen auf diesem Gebiet anzubieten. 

    Die Angebote richten sich sowohl an Gruppen als auch an Einzelpersonen und werden auf die konkreten Bedürfnisse der Interessenten ausgerichtet. 

    Themen sind etwa allgemeines Kommunikations- und Rhetoriktraining, besonderes Rhetoriktraining, Teamschulungen und Teamleiterschulungen, Gruppendynamik und Kommunikation, erfolgreiches Verhandeln, Zielvereinbarungen, Streit- und Konfliktgespräche, Führung durch Kommunikation u.v.m.

  • Coaching

    Die im Rahmen des Kommunikationstrainings angebotenen Leistungen der Anwaltskanzlei Dr. Schellenberg bieten sich für Einzelpersonen, ausgelöst etwa von besonderen Berufs- oder Lebenssituationen, auch für die Durchführung eines Coachings an.

    Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Schellenberg ist dann in der Lage, den Coachee abgestimmt auf dessen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bedürfnisse individuell und exklusiv zu unterstützen und zu fördern. 

    Hierbei kommen Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Barbara Schellenberg in besonderem Maße ihre Fähigkeiten zugute, Zusammenhänge schnell zu erfassen und Strukturen in ihrem Kern zu erkennen, um Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale aufzuzeigen und nutzbar zu machen.